Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit von HintWink — einschließlich dessen, was noch nicht geprüft ist.
Stand: 20. August 2026
1. Unser Ziel
HintWink soll WCAG 2.1 auf Stufe AA erfüllen. Das ist auch der Maßstab, auf den die europäische Norm EN 301 549 verweist. Wir bauen dafür unter anderem so:
- Alle Farbkombinationen sind gemessen, nicht geschätzt. Kombinationen, die den Kontrastanforderungen nicht genügen, sind im Designsystem ausdrücklich verboten — Weiß auf Orange etwa erreicht nur 2,61:1 und wird deshalb nirgends verwendet.
- Der Fokus ist immer sichtbar. Ein Entfernen der Fokusanzeige ohne gleichwertigen Ersatz ist ausgeschlossen.
- Bedienelemente sind mindestens 44 bis 48 Pixel groß, damit sie auch mit dem Daumen oder bei eingeschränkter Feinmotorik treffbar sind.
- Das Vergrößern mit den Fingern ist nicht gesperrt.
- Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat, bekommt keine Animationen.
- Es gibt einen Sprunglink zum Inhalt, eine sinnvolle Überschriftenhierarchie und beschriftete Bedienelemente.
- Automatische Prüfungen mit axe laufen bei jeder Änderung mit und blockieren die Auslieferung bei Fehlern.
2. Rechtlicher Status: freiwillig, nicht verpflichtend
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. HintWink+ ist eine solche Dienstleistung.
Allerdings nimmt § 3 Abs. 3 BFSG Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, aus: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. HintWink erfüllt diese Voraussetzung als Kleinstunternehmen. Eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit und zu einer Erklärung besteht deshalb derzeit nicht.
Diese Erklärung ist trotzdem da, weil die Ausnahme kein guter Grund ist, Menschen auszuschließen — und weil sie entfällt, sobald das Unternehmen wächst. Sie ist eine freiwillige Selbstauskunft, keine Konformitätserklärung im Sinne des Gesetzes.
3. Stand der Umsetzung
Teilweise konform. Die Anforderungen der WCAG 2.1 AA sind an vielen Stellen umgesetzt, aber nicht überall geprüft. Eine vollständige Konformität behaupten wir ausdrücklich nicht, weil wir sie nicht belegen können.
HintWink befindet sich in aktiver Entwicklung. Diese Erklärung beschreibt den Stand zum oben genannten Datum und wird bei größeren Änderungen aktualisiert.
4. Bekannte Einschränkungen
- Kein unabhängiges Audit. Es gab bisher keine externe Prüfung und keinen BITV-Test. Die Bewertung ist eine Selbsteinschätzung.
- Automatisierte Tests decken nur einen Teil ab. Werkzeuge wie axe finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der tatsächlichen Barrieren. Verständlichkeit, sinnvolle Reihenfolge und brauchbare Alternativtexte lassen sich nicht automatisch prüfen.
- Screenreader sind nicht auf allen Bildschirmen systematisch getestet. Geprüft wurde punktuell, nicht durchgängig über alle Ansichten und Zustände hinweg.
- Fremde Komponenten liegen nicht in unserer Hand. Der Bezahlvorgang von Stripe und die Anmeldung über Google werden von diesen Anbietern gestellt; deren Barrierefreiheit können wir nicht garantieren.
- Bilder von Zielen sind dekorativ. Alternativtexte nennen den Ort.
- E-Mails sind noch nicht geprüft. Für Wink-Benachrichtigungen und andere E-Mails steht die Prüfung auf Kontrast und Struktur noch aus.
- Es gibt keine Fassung in Leichter Sprache und keine Gebärdensprachvideos. Die Zusammenfassung am Anfang der Datenschutzerklärung ist ein Anfang, ersetzt beides aber nicht.
5. Erstellung dieser Erklärung
Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine Prüfung des Designsystems mit gemessenen Kontrastwerten, Bedienung ausschließlich über die Tastatur, Tests auf einem Mobilgerät sowie automatisierte Prüfungen mit axe im Rahmen der Auslieferung.
Eine externe Prüfung ist vorgesehen, sobald der Funktionsumfang stabil ist. Bis dahin bleibt diese Erklärung bewusst zurückhaltend.
6. Barrieren melden
Wenn dir etwas begegnet, das dich an der Nutzung hindert, schreib bitte an hey@hintwink.com.
Hilfreich, aber nicht Voraussetzung: die Seite oder der Schritt, dein Gerät und Browser, ob du Hilfsmittel wie einen Screenreader nutzt, und was du erwartet hättest.
Wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen und sagen ehrlich, ob und bis wann sich das Problem beheben lässt. Können wir eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, suchen wir nach einem anderen Weg, dir zu helfen.
7. Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist
Für Dienstleistungen nach dem BFSG ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig. Da HintWink derzeit als Kleinstunternehmen von den Anforderungen ausgenommen ist, greift dieses Verfahren hier nicht; sollte die Ausnahme entfallen, wird dieser Abschnitt um die vollständigen Kontaktdaten ergänzt.
Unabhängig davon gilt: Eine Meldung an uns ist nie vergeblich. Barrierefreiheit ist für uns eine Produktentscheidung, keine Auflage.
